Damit Sie sich in vollem Umfang um Ihre Patienten kümmern können, sorgen wir für die Verfügbarkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit Ihrer medizintechnischen Ausstattung. In diesem hochsensiblen Bereich bedeutet die zuverlässige Qualität unserer Serviceleistung nicht zuletzt die genaueste Kenntnis und Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
Vertrauen Sie uns als zertifiziertem und autorisiertem Service-Spezialisten. Wir sind nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485 zertifiziert.
Beim Einrichten und Betreiben von Medizinprodukten sind die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Wahrnehmen von Betreiberpflichten in Zusammenhang mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu beachten.
Auf Grundlage dieser Vorgaben unterstützen wir Sie durch umfangreiche Serviceangebote:
Entsprechend der Bestimmungen der geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen alle medizinischen elektrischen Geräte (aktive Medizinprodukte) nach der DIN EN 62353 überprüft werden. Zuständige Überwachungsbehörden sind die Gewerbeaufsichtsämter sowie die Berufsgenossenschaften.
Prüfintervalle:
in der Regel jährlich nach DIN EN 62353
Die messtechnische Kontrolle gemäß § 14 MPBetreibV muss an Medizinprodukten der Anlage 2 MPBetreibV und an allen Medizinprodukten, die nicht in der Anlage 2 MPBetreibV aufgeführt sind, für die jedoch der Hersteller solche Kontrollen vorschreibt, durchgeführt werden. Die MPBetreibV schreibt die Aufbewahrung des Protokolls sowie die Kennzeichnung des Gerätes mit einer MTK Prüfplakette vor. Die Überprüfung der Geräte wird durch die Bezirksregierung bzw. Landesbehörden und Landesamt für Mess- und Eichwesen überwacht.
Messtechnische Kontrollen sind durchzuführen z.B. bei Ergometern, Blutdruckmessgeräten, Langzeit-Blutdruckmessgeräten, Ohrthermometern etc.
Prüfintervalle:
in der Regel alle zwei Jahre bzw. nach Herstellerangabe
Sicherheitstechnische Kontrollen müssen gemäß §11 MPBetreibV an allen Medizinprodukten der Anlage 1 MPBetreibV und an allen Medizinprodukten für die der Hersteller sicherheitstechnische Kontrollen vorschreibt durchgeführt werden. Die Überprüfung der Geräte wird durch die Behörden überwacht.
Sicherheitstechnische Kontrollen sind durchzuführen z.B. bei Defibrillatoren, HF-Chirurgiegeräten inkl. Zubehör, Infusions-/Spritzenpumpen, Reizstrom-/ Therapiegeräten, EKG-Geräten, Monitoren etc.
Prüfintervalle:
in der Regel jährlich bzw. nach Herstellerangabe
Auf die schnelle Instandsetzung Ihrer medizintechnischen Geräteausstattung müssen Sie sich 100% verlassen können. Als zertifiziertes Systemhaus ist das Fachpersonal unserer Servicewerkstatt für die Gerätereparatur aller namhaften Hersteller geschult und autorisiert. Wir führen auf Basis der gesetzlichen Richtlinien, Qualitätsnormen und Herstellervorgaben Reparaturen von EKG- über Ultraschall-Geräten bis hin zum OP-Tisch durch. Unsere zum Abschluss einer Reparatur durchgeführte Qualitätskontrolle garantiert Ihnen eine einwandfreie Funktion des reparierten Gerätes.
Kranken- und Pflegebetten unterliegen der technischen Kontrollen und Prüfpflicht nach STK einschließlich DGUV V3. Im Regelfall müssen diese Prüfungen alle 12 Monate oder nach Prüfintervallvorgabe des Herstellers durchgeführt werden.
Wir wissen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung, worauf es im Geräteservice und -Management ankommt. Seit vielen Jahren betreuen wir eine größere Anzahl von Kliniken und Arztpraxen in ganz Deutschland. Mit unserer SERVICE GARANTIE erhalten Sie die Sicherheit und das Versprechen für einen einwandfreien und professionellen Service. Darauf können Sie sich verlassen.
Wir sind für Sie da - an 10 Standorten. Finden Sie Ihren persönlichen Fachberater direkt in Ihrer Nähe. Einfach gewünschte PROMEDIA-Niederlassung anklicken.
Beratung und Bestellannahmen:
Freecall 0800 - 77 66 334
Freefax 0800 - 75 16 000
Serviceleistungen:
0271 - 31 460-112
Reparaturannahme:
0271 - 31 460-111
Kontaktdaten Vertriebsbüros aufrufen: einfach auf die gewünschte Adresse klicken.
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