Gerätemanagement

Von der Beschaffung bis zur Wartung: Erfolgreiches Gerätemanagement für medizinische Einrichtungen.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Gerätemanagement.

Gerätemanagement

Von der Beschaffung bis zur Wartung: Erfolgreiches Gerätemanagement für medizinische Einrichtungen.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Gerätemanagement.

Effizientes Gerätemanagement für medizinische Einrichtungen

Unsere maßgeschneiderten Lösungen machen den Unterschied!

Jede medizinische Einrichtung ist als Betreiber von Medizinprodukten dafür verantwortlich, ein sicheres Gerätemanagement zu gewährleisten. Dies ist in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt, die verschiedene Anforderungen festlegt.

Nach der MPBetreibV ist es erforderlich, dass alle Medizinprodukte einer Einrichtung ordnungsgemäß erfasst werden. Darüber hinaus macht die Verordnung klare Vorgaben zu Sicherheitstechnischen Kontrollen (STK), Messtechnischen Kontrollen (MTK) und Instandhaltungsmaßnahmen. Damit wird sichergestellt, dass die Geräte regelmäßig überprüft und gewartet werden, um ihre einwandfreie Funktion und Sicherheit zu gewährleisten. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt der MPBetreibV betrifft die Qualifikation der Geräteanwender. Zur Sicherheit der Patienten und des Personals sowie zum ordnungsgemäßen Betrieb der Medizinprodukte ist es erforderlich, dass das Personal, das mit den Medizinprodukten arbeitet, über die entsprechende Qualifikation und Ausbildung verfügt.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung eines sicheren und effektiven Gerätemanagements gemäß MPBetreibV. 

Gerätemanagement

Administrativer Aufwand, den Sie sich sparen können!

Gern übernehmen wir für Sie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das Wahrnehmen von Betreiberpflichten in Zusammenhang mit der MPBetreibV. Dazu gehören die Erfassung von Bestandsdaten, die Überwachung von Wartungszyklen, die Dokumentation von Reparaturen und die Unterstützung bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Unser Fachwissen und unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und einen optimalen Betrieb Ihrer Medizinprodukte sicherzustellen:

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Erfolgreiches Medizinprodukte-Management mit unserer Expertise

Verwaltung, Überwachung und Optimierung Ihrer medizinischen Geräte

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Statusermittlung

Zuerst verschaffen wir uns einen Überblick über die Vollständigkeit und Aktualität Ihrer Geräteunterlagen und Prüfbescheinigungen.

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Prüfung

Unsere Prüfungen geschehen auf Grundlage der gesetzlichen (MPBetreibV, MPG, DGUVV3) und Herstellervorgaben.

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Handlungsempfehlungen

Handlungs-empfehlungen

Im Anschluss bieten wir Ihnen Handlungsempfehlungen und Tipps zur Optimierung Ihres Gerätemanagements. 

Erfahren Sie mehr über unser Gerätemanagement

Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien für Ihr Gerätemanagement:

Arzt und Mann am Tisch Besprechung
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MTK

Messtechnische Kontrolle gem. MPBetreibV. §14 zur Feststellung, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion die zulässigen max. Messabweichengen einhält. Prüfintervall mindestens alle 2 Jahre (Herstellervorgaben beachten).

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STK

SIcherheitstechnische Kontrolle gem. MPBetreibV. §11. Vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, die nur von speziell geschulten Personen durchgeführt werden darf. Prüfintervall mindestens alle 2 Jahre (Herstellervorgaben beachten).

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DGUV V3

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Geräte, Bestrahlungs- und Laborgeräte usw. Art und Kontrollumfang sind in den Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) geregelt. Jährliches Prüfintervall.

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Röntgengeräte

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zum Strahlenschutz, Qualifikation und Schulung des Personals, das mit der Röntgenanlage arbeitet, sowie die Wartung, Instandhaltung, Dokumentation, Protokollierung und die Qualitätssicherung.

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MTK

Messtechnische Kontrolle gem. MPBetreibV. §14 zur Feststellung, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion die zulässigen max. Messabweichengen einhält. Prüfintervall mindestens alle 2 Jahre (Herstellervorgaben beachten).

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STK

SIcherheitstechnische Kontrolle gem. MPBetreibV. §11. Vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, die nur von speziell geschulten Personen durchgeführt werden darf. Prüfintervall mindestens alle 2 Jahre (Herstellervorgaben beachten).

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DGUV V3

Die Verpflichtung zur Überprüfung der Geräte wie z.B. EKG-Geräte, Bestrahlungs- und Laborgeräte usw. Art und Kontrollumfang sind in den Regelwerken (UVV, DGUV Vorschrift 3 und GUV2.10) geregelt. Jährliches Prüfintervall.

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Röntgen Kontrolle

Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zum Strahlenschutz, Qualifikation und Schulung des Personals, das mit der Röntgenanlage arbeitet, sowie die Wartung, Instandhaltung, Dokumentation, Protokollierung und die Qualitätssicherung.